Gutachten

Sie benötigen ein Gutachten?

Meine Auftraggeber sind sowohl Privatleute als auch juristische Personen, Kommunen, Stadtverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften sowie Steuerberater und Rechtsanwälte.

Bewertung?

Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie den Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswert-Richtlinien den rechtlichen Rahmen meines Tuns und Handelns.

 

Sie benötigen eine unparteiische Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie oder möchten eine Immobilie erwerben?

 

Ich erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und Beleihungswertgutachten nach § 16 Abs. 1 und 2 Pfandbriefgesetz (BelWertV). 

 

Gründe für die Notwendigkeit eines Gutachtens gibt es viele: 

  • Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie
  • Kreditentscheidungen
  • Erbauseinandersetzung / vorweggenommene Erbauszahlung
  • Vermögensübertragung
  • Scheidung
  • Bestimmung der Besteuerungsgrundlage für Finanzämter (§ 9 bzw. § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG))
  • Übertrag von Privat- in Betriebsvermögen

 

Ich bin für meine Auftraggeber überwiegend im Raum Ettenheim / Lahr / Emmendingen / Freiburg und Offenburg tätig. Bewertungsaufträge nehme ich aber selbstverständlich auch überregional an.

 

Sprechen Sie mich einfach an.

 


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